Basis der Bewegungsdatenbank:
- Identifizierung der Equiden
- Registrierung der Equidenhalter
- Eintrag der Bewegungsmeldung im VIS
Zeitplan:
Ab 20. Juni 2022 werden im VIS die Eingabemöglichkeiten für Bewegungsmeldungen zur Verfügung stehen. Ab diesem Zeitpunkt müssen Equidenhalter die bereits am Betrieb stehenden Equiden mit Zugangsmeldungen eintragen. Diese Nacherfassung sollte spätestens bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein. Laufende Zu- und Abgänge müssen ebenfalls ab dem 20. Juni 2022 im VIS erfasst werden.
Ab 20. Juni 2022 werden im VIS die Eingabemöglichkeiten für Bewegungsmeldungen zur Verfügung stehen. Ab diesem Zeitpunkt müssen Equidenhalter die bereits am Betrieb stehenden Equiden mit Zugangsmeldungen eintragen. Diese Nacherfassung sollte spätestens bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein. Laufende Zu- und Abgänge müssen ebenfalls ab dem 20. Juni 2022 im VIS erfasst werden.
Ab 1. Jänner 2023 wird die Einhaltung dieser Registrierungs- und Meldungsvorgaben von der Veterinärbehörde kontrolliert.
Download:
- Beschreibung der Vorgangsweise - Unterlagen von Frau Dr. Eva Natmeßnig
- Präsentationsunterlagen
- mögliche Unterstützung durch Zuchtverband